MLP AG informiert über ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs
Wiesloch, im September 2009: Die Luxemburger Richter sehen die Freizügigkeit von Arbeitnehmern durch die Riester-Bestimmungen verletzt und zwingen die Bundesrepublik zu Lockerungen. Durch die größere Flexibilität gewinnt die Riester-Rente nach Meinung der MLP AG nochmals an Attraktivität.
Weil die bisherigen Bestimmungen zur Riester-Rente einzelne Personengruppen diskriminieren, so der Europäische Gerichthof (EuGH) in seinem aktuellen Urteil, muss die Bundesregierung nachbessern. Betroffen sind laut MLP AG in erster Linie Grenzgänger, Wanderarbeiter und rund 186.000 deutsche Rentner mit Hauptwohnsitz im Ausland – aber auch alle Vorsorge-Sparer, die ihren Lebensabend nicht zwingend in Deutschland verbringen möchten. Nach bisherigem Recht, so die MLP AG, mussten diese Gruppen auf die staatliche Förderung in der Ansparphase verzichten bzw. sie im Rentenalter zurückzahlen. Dem schiebt das heutige Urteil nach Meinung der MLP AG einen Riegel vor.„Riester-Sparen wird (...)
